Pickerlüberprüfung §57a

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In Österreich ist die Pickerl-Überprüfung nach §57a des Kraftfahrzeuggesetzes verpflichtend. Sie dient als Beweis für die Verkehrs- und Betriebstauglichkeit Ihres Fahrzeuges. Auch ist dabei die Umweltverträglichkeit Ihres Kraftfahrzeuges wichtig. Diese Überprüfung darf ausschließlich nur von autorisierten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden. 

Dabei wird die Ausrüstung Ihres Fahrzeuges überprüft. Sicherheitseinrichtungen, Reifen, Motor und weitere wichtige Teile Ihres Kraftfahrzeuges werden genauestens kontrolliert. Sollten jegliche Mängel festgestellt werden, beraten wir Sie natürlich sehr gerne bezüglich dem Schaden und bieten Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur an.